Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 1.3

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet westlich der Staatsstraße 2225“ wegen Entfernung einer Heckenpflanzung auf ca. 10,00 – 15,00 m wird unter der Bedingung zugestimmt, dass eine möglicherweise erforderliche naturschutzrechtli-che Kompensation nicht vom Markt Thalmässing zu leisten ist und etwaige Kosten dafür vom Bau-herrn getragen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt